Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen

Schon immer hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Förderung für junge Unternehmen, für Unternehmen in Schwierigkeiten u.a. angeboten. Dabei war es bisher so, dass das BAFA 50 Prozent der Beratungskosten übernommen hat.
Wir haben in der Vergangenheit schon einige Unternehmen über diese Förderung betreut bzw. beraten.

Nun ist es so, dass das BAFA seit 01.04.2020 diese Zielgruppe und diese Förderung auf 100 Prozent ausgeweitet hat.
Das gilt für alle Corona-betroffene kleine und mittlere (KMU) Betriebe und neu auch für Freiberufler!

Es gibt ganz viele Informationen dazu. Einige haben wir am Ende des Artikels zusammen gestellt.
Wir helfen Ihnen auch bei der Antragsstellung.

Es ist ein wenig „aufwendig“ aber auch im ersten Schritt können wir helfen. Es kann eine Beratung bis zu einer gesamten Beratungsleistung in Höhe von 4.000 EURO beantragt werden.

Wesentlicher Inhalt der Beratung sind Ansätze zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Wir möchte Sie in diesem Beratungsprozess begleiten. Nutzen Sie die Möglichkeit, in diesen Zeiten zusammen Wege zu finden, in der aktuellen Situation Ihre unternehmerische Tätigkeit zu sicher und für die Zukunft Perspektiven zu entwickeln.
Das Förderprogramm ist bisher bis zum 31.12.2020 begrenzt und es ist nicht ganz genau erkennbar, ob das Gesamtvolumen begrenzt ist.
Also gilt das Motto ein wenig für Sie: „Wer zuerst kommt ….!“
Rufen Sie uns an und wir können die nächsten Schritte besprechen. Wir sind unter 09171 7540 erreichbar.
Zusammen geht es bestimmt besser.

BAFA Merkblatt zur Beratung für „Coroana betroffene Unternehmen“

Antragsformular „Corona-Förderung“ als PDF zur Übersicht, was da auf Sie zukommt. Der eigentliche Antrag wird online erstellt.

Für den Inhalt dieses Artikels und die dazugehörigen Links gilt: Stand 25.04.2020, Irrtum vorbehalten, keine Haftung für Entscheidung des BAFA.

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